Gemäß § 8 Abs. 8 SGB XI wird für jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung ein einmaliger Zuschuss zur Förderung der Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) wurden die Fördermittel für Digitalisierungsprojekte bis zum Jahr 2023 verlängert, obwohl das ursprüngliche Förderprogramm eigentlich Ende 2021 auslaufen sollte.
Das Hauptziel dieser Maßnahme ist es, digitale Anwendungen zu fördern, die Pflegekräfte entlasten sollen. Insbesondere geht es dabei um die Unterstützung des internen Qualitätsmanagements, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege. Durch diese Förderung soll die Pflegebranche von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren und dadurch die Versorgung und Betreuung der Patienten weiter verbessert werden.
Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie die damit verbundenen Schulungen können gefördert werden. Dabei werden einmalig bis zu 40 Prozent und maximal 12.000 € der von der Pflegeeinrichtung aufgewendeten Kosten übernommen.
Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung!
Gut zu wissen:
- Der Antrag kann auch rückwirkend für Anschaffungen ab dem 01.01.2019 gestellt werden.
- Es können mehrere Investitionsmaßnahmen innerhalb des Antrags aufgeführt werden.
- Orientierungshilfe des Bundesministeriums für Gesundheit: 220202_Pflege_Orientierungshilfe_8_Abs8_SGB_XI.pdf (gkv-spitzenverband.de)